Die Kreisverwaltung Ahrweiler informiert, dass über den Vertrag zur Veräußerung von Grundstücken in Dümpelfeld und Oberdürenbach nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden ist:
Gemarkung Dümpelfeld
Flur 9, Nr. 3, Waldfläche, Vor der Lehmshardt, 6240 qm
Flur 9 Nr. 2, Landwirtschaftsfläche, Vor der Lehmshardt, 5540 qm
Gemarkung Oberdürenbach
Flur 6, Nr. 28/3, Waldfläche, Im Berel, 5354 qm
Aktive Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstückes interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage nach Erscheinen dieser Ausgabe schriftlich bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24-30, Abteilung 3.5, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, unter Darlegung einer detaillierten Begründung bekunden.