Die Kreisverwaltung Ahrweiler informiert: Über den Vertrag zur Veräußerung der nachstehenden Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden: Gemarkung Kreuzberg Flur 1, Nr. 62/4, Waldfläche, Im kleinen alten Berg, 6422 qm Gemarkung Altenahr Flur 9, Nr. 216/137, Waldfläche, auf Schultheisen Feld, 5575 qm Flur 7, Nr. 544/1, Waldfläche, im Hohn, 7557 qm Gemarkung Eichenbach Flur 5, Nr. 19, Landwirtschaftsfläche, An der Scheuer, 5098 qm Aktive Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage nach Erscheinen dieser Ausgabe schriftlich bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Abteilung 3.5, Wilhelmstraße 24 – 30, Abteilung 3.5, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, unter Darlegung einer detaillierten Begründung bekunden.