Die Kreisverwaltung Ahrweiler informiert.
Über den Vertrag zur Veräußerung eines Grundstückes in der Gemarkung Ahrweiler ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung Ahrweiler
Flur 15, Nr. 161/2, Holzung, in der Nothen Grube, 6959 qm
Aktive Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstückes interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage nach Erscheinen dieser Ausgabe schriftlich bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Abteilung 3.5, Wilhelmstraße 24 – 30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, unter Darlegung einer detaillierten Begründung bekunden.