Wir veröffentlichen hiermit die nachstehende Bekanntmachung der Kreisverwaltung Ahrweiler zum Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes für mehrere Grundstücke in der Gemarkung Lückenbach.
Über den Vertrag zur Veräußerung des nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung Lückenbach, Nadelholz, Ober der Bellerwiese im Berge, 6489 qm
Aktive Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage nach der Veröffentlichung schriftlich bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Abteilung 3.5, Wilhelmstraße 24 – 30, Abteilung 3.5, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, unter Darlegung einer detaillierten Begründung bekunden.