Wir veröffentlichen hiermit die nachstehende Bekanntmachung der Kreisverwaltung Ahrweiler zum Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes für mehrere Grundstücke in der Gemarkung Unkelbach.
Über den Vertrag zur Veräußerung der nachstehenden Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung Unkelbach, Blätter 2935 und 2857
Flur 22, Nr. 11, Waldfläche, Im Fohlscheid, 7109 qm
Flur 23, Nr. 24, Waldfläche, Im Fohlscheid, 3.454 qm
Flur 11, Nr. 16, Waldfläche, Hinter den Häusern, 3.808 qm
Flur 22, Nr. 1, Waldfläche, Im Krautpösch, 1.729 qm
Flur 20, Nr. 83, Waldfläche, Aufm Sack, 6.108 qm
Aktive Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage nach Erscheinen dieser Ausgabe schriftlich bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Abteilung 3.5, Wilhelmstraße 24 – 30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, unter Darlegung einer detaillierten Begründung bekunden.