Die Kreisverwaltung Ahrweiler informiert, dass über den Vertrag zur Veräußerung des nachstehenden Grundstückes nach dem Grundstückverkehrgesetz zu entscheiden ist:
Grundbuch von Ringen, Blatt 1474,
Flur 29, Nr. 50, Grünland, Seeliger Busch, 7.280 m².
Aktive Land- und Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Werktage nach Erscheinen dieser Ausgabe schriftlich bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24-30, Abteilung 3.5.14, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, unter Darlegung einer detaillierten Begründung bekunden.