Die Kreisverwaltung Ahrweiler informiert, dass über den Vertrag zur Veräußerung von Grundstücken in den Gemarkungen Dedenbach, Oberdürenbach und Oberbreisig nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden ist:
Gemarkung Dedenbach
Flur 23, Nr. 49, Landwirtschaftsfläche, Waldfläche 5200 qm,
Flur 24, Nr. 135, Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, 6739 qm,
Gemarkung Oberdürenbach
Flur 1, Nr. 48, Waldfläche 12950 qm.
Gemarkung Oberbreisig
Flur 14, Nr. 17, Waldfläche, Landwirtschaftsfläche, 9460 qm.
Aktive Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstückes interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage nach Erscheinen dieser Ausgabe schriftlich bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Abteilung 4.6, Wilhelmstraße 24 – 30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, unter Darlegung einer detaillierten Begründung bekunden.