Die Kreisverwaltung Ahrweiler informiert, dass über den Vertrag zur Veräußerung von Grundstücken in der Gemarkung Ahrweiler nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden ist:
Gemarkung Ahrweiler
Flur 40, Nr. 121, Weingarten, 1417 qm.
Aktive Winzer, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage nach Erscheinen dieser Ausgabe schriftlich bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Abteilung 4.6, Wilhelmstraße 24 – 30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, unter Darlegung einer detaillierten Begründung bekunden.
Bauern- und Winzerverband
Kreisverband Ahrweiler
Walporzheimer Straße 173
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Tel. 02641 34755
aw@bwv-net.de