Wir veröffentlichen hiermit die nachstehende Bekanntmachung der Kreisverwaltung Ahrweiler zum Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes für ein Grundstück in der Gemarkung Leimbach.
Über den Vertrag zur Veräußerung des nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstückverkehrs-gesetz zu entscheiden:
Gemarkung Leimbach, Blatt 508
Flur 1, Nr. 23/2 Holzung, Hinter der Hand, 17.705 qm
Aktive Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage nach Erscheinen dieser Ausgabe schriftlich bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Abteilung 3.5, Wilhelmstraße 24 – 30, Abteilung 3.5, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, unter Darlegung einer detaillierten Begründung bekunden.