Die Kreisverwaltung Ahrweiler informiert, dass über den Vertrag zur Veräußerung von Grundstücken in den Gemarkungen Kreuzberg und Altenahr nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden ist:
Gemarkung Kreuzberg
Flur 1, Nr. 62/4, Waldfläche, 6422 qm.
Gemarkung Altenahr
Flur 7, Nr. 544/1, Waldfläche, 7557 qm,
Flur 9, Nr. 216/167, Waldfläche, 5575 qm.
Aktive Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage nach Erscheinen dieser Ausgabe schriftlich bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Abteilung 4.6, Wilhelmstraße 24 – 30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, unter Darlegung einer detaillierten Begründung bekunden.