Die Kreisverwaltung Ahrweiler informiert, dass über den Vertrag zur Veräußerung von Grundstücken in den Gemarkungen Antweiler und Staffel nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden ist:
Gemarkung Antweiler
Flur 4, Nr. 12, Grünland, Holzung, Im Rüttelsseifen 5252 qm,
weitere Flurstücke unter 50 ar
Gemarkung Staffel
Flur 4, Nr. 18, Waldfläche, Landwirtschaftsfläche 9660 qm,
Flur 5, Nr. 41, Waldfläche, Im Birkent 9940 qm,
Flur 2, Nr. 33, Waldfläche, Landwirtschaftsfläche 11910 qm,
Flächen unter 50 ar, insgesamt 6070 qm.
Aktive Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage nach Erscheinen dieser Ausgabe schriftlich bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24 – 30, Abteilung 4.6, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, unter Darlegung einer detaillierten Begründung bekunden.