Die Kreisverwaltung Ahrweiler informiert, dass über den Vertrag zur Veräußerung von Grundstücken in den Gemarkungen Wimbach und Löhndorf nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden ist:
Gemarkung Wimbach
Flur 14, Nr. 25, Waldfläche, Auf Gringgenfeld, 15308 qm.
Gemarkung Löhndorf
Flur 7, Nr. 228, Waldfläche, Landwirtschaftsfläche, Oben am Landgraben, 12653 qm.
Aktive Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage nach Erscheinen dieser Ausgabe schriftlich bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24 – 30, Abteilung 4.6, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, unter Darlegung einer detaillierten Begründung bekunden.