Die Kreisverwaltung Ahrweiler informiert, dass über den Vertrag zur Veräußerung von Grundstücken in den Gemarkungen Niederbreisig und Ramersbach nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden ist:
Gemarkung Niederbreisig
Flur 3, Nr. 37, Verkehrsfläche, Waldfläche, Landwirtschaftsfläche, 8442 qm,
Flur 3, Nr. 38, Verkehrsfläche, Waldfläche, Landwirtschaftsfläche, 6069 qm,
Flur 3, Nr. 39, Verkehrsfläche, Waldfläche, Landwirtschaftsfläche, 5596 qm.
Gemarkung Ramersbach
Flur 2, Nr. 72, Grünland, vor der alten Mühl, 5960 qm.
Aktive Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage nach Erscheinen dieser Ausgabe schriftlich bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24 – 30, Abteilung 4.6, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, unter Darlegung einer detaillierten Begründung bekunden.