Die Kreisverwaltung Ahrweiler informiert, dass über den Vertrag zur Veräußerung von Grundstücken in den Gemarkungen Obliers, Kirchsahr und Rodder nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden ist:
Gemarkung Obliers
Flur 8, Nr. 37/3, Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, An Hochnück, 10212 qm
weitere Flurstücke unter 50 ar, insgesamt 5234 qm
Gemarkung Kirchsahr
Flur 1, Nr. 101, Landwirtschaftsfläche, Auf Ratzenbruch, 7854 qm
Gemarkung Rodder
Flur 5, Nr. 38/1, Acker, Am Kunzenbaum 10307 qm
weitere Flurstücke unter 50 ar, insgesamt 8826 qm.
Aktive Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage nach Erscheinen dieser Ausgabe schriftlich bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24 – 30, Abteilung 4.6, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, unter Darlegung einer detaillierten Begründung bekunden.