Die Kreisverwaltung Ahrweiler informiert, dass über den Vertrag zur Veräußerung von Grundstücken in den Gemarkungen Dedenbach, Wehr und Heimersheim nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden ist:
Gemarkung Dedenbach
Flur 24, Nr. 100, Landwirtschaftsfläche, Im Mertesbungert, 8812 qm
Gemarkung Heimersheim
Flur 27, Nr. 9, Laubwald, Buchholzerberg, 5840 qm
Gemarkung Wehr
Flur 8, Nr. 65, Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, Im Tiefental, 10100 qm.
Aktive Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage nach Erscheinen dieser Ausgabe schriftlich bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24-30, Abteilung 4.6, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, unter Darlegung einer detaillierten Begründung bekunden.