Wir veröffentlichen hiermit zum 5. Dezember 2018 die nachstehende Bekanntmachung der Kreisverwaltung Ahrweiler zum Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes für jeweils ein Grundstück in den Gemarkungen Berg und Remagen.
1. Über den Vertrag zur Veräußerung des nachstehenden Grundstückes ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung Berg, Blatt 988
Flur 14, Nr. 182, Landwirtschaftsfläche, Im großen Bodental, 6209 qm.
2. Über den Vertrag zur Veräußerung des nachstehenden Grundstückes ist nach dem Grundstückver-kehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung Remagen, Blatt 7914
Flur 18, Nr. 6/3 und 6/4, Gebäude- u. Freifläche, Waldfläche, Auf dem Tummelplatz, 5616 qm.
Aktive Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstückes interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage nach Erscheinen dieser Ausgabe schriftlich bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Abteilung 3.5, Wilhelmstraße 24 – 30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, unter Darlegung einer detaillierten Begründung bekunden.