Die Kreisverwaltung Ahrweiler informiert, dass über den Vertrag zur Veräußerung von Grundstücken in den Gemarkungen Hönningen und Insul nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden ist:
Gemarkung Hönningen
Flur 11, Nr. 98, Grünland, Waldfläche, In der Steinbachswiese 5.374 qm
weitere Flurstücke unter 50 ar, insgesamt 6.508 qm
Gemarkung Insul
Flur 2, Nr. 43, Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, Auf der Dümpelhard, 13.670 qm
weitere Flurstücke unter 50 ar, insgesamt 3.940 qm
Aktive Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage nach Erscheinen dieser Ausgabe schriftlich bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24 – 30, Abteilung 4.6, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, unter Darlegung einer detaillierten Begründung bekunden