Die Kreisverwaltung Ahrweiler informiert, dass über den Vertrag zur Veräußerung ein Grundstück in der Gemarkung Obliers nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden ist:
Gemarkung Obliers
Flur 7, Nr. 93, Holzung, Im Büschelchen, 16.444 qm.
Aktive Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstückes interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage nach Erscheinen dieser Ausgabe schriftlich bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Abteilung 4.6, Wilhelmstraße 24 – 30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, unter Darlegung einer detaillierten Begründung bekunden.