Die Kreisverwaltung Ahrweiler informiert, dass über den Vertrag zur Veräußerung diverser Grundstücke in der Gemarkung Gemarkung Oberbreisig und in der Gemarkung Oberdürenbach nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden ist:
Gemarkung Oberbreisig
Flur 11, Nr. 13/11, Waldfläche, Im Friesberg, 5196 qm
Gemarkung Oberdürenbach
Flur 5, Nr. 70, Waldfläche, Im Haardtberg, 8868 qm
Aktive Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage nach Erscheinen dieser Ausgabe schriftlich bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24-30, Abteilung 4.6, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, unter Darlegung einer detaillierten Begründung bekunden.