Die Kreisverwaltung Ahrweiler informiert, dass über den Vertrag zur Veräußerung diverser Grundstücke in der Gemarkung Hoffeld nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden ist:
Flur 2, Nr. 65/2, Landwirtschaftsfläche, Auf Bech unter dem Mühlenweg, 6465 qm
weitere Flächen unter 50 ar, insgesamt 7010 qm
Aktive Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage nach Erscheinen dieser Ausgabe schriftlich bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24 – 30, Abteilung 4.6, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, unter Darlegung einer detaillierten Begründung bekunden.