Die Kreisverwaltung Ahrweiler informiert, dass über den Vertrag zur Veräußerung diverser Grundstücke in der Gemarkung Dümpelfeld nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden ist:
Gemarkung Dümpelfeld
Flur 5, Nr. 63 Holzung, An der Oberschalt, 13330 qm
Aktive Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage nach Erscheinen dieser Ausgabe schriftlich bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24 – 30, Abteilung 4.6, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, unter Darlegung einer detaillierten Begründung bekunden.
Bitte beachten Sie hierzu auch das Erscheinungsdatum in den jeweiligen Mitteilungsblättern.