Die Kreisverwaltung Ahrweiler informiert, dass über den Vertrag zur Veräußerung diverser Grundstücke im Kreisgebiet nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden ist:
Gemarkung Jammelshofen
Flur 4, Nr. 16 Waldfläche, Auf dem Steinbüchel, 7360 qm
Gemarkung Kreuzberg
Flur 1, Nr. 487/4, Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, Aufm Schildkopf, 6544 qm
Flur 1, Nr. 487/5, Waldfläche daselbst 5511 qm
weitere Flächen unter 50 ar insgesamt 2303 qm
Gemarkung Niederzissen
Flur 5, Nr. 97, Waldfläche, Im Hermesloch 5669 qm
Gemarkung Dedenbach
Flur 23, Nr. 174, Landwirtschaftsfläche, In der Pützdell 5032 qm
Gemarkung Niederzissen
weitere Flurstücke unter 50 ar 3904 qm
Aktive Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstückes interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage nach Erscheinen dieser Ausgabe schriftlich bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24-30, Abteilung 3.5, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, unter Darlegung einer detaillierten Begründung bekunden.