Wir veröffentlichen hiermit zum 11. Oktober 2018 die nachstehende Bekanntmachung der Kreisverwaltung Ahrweiler zum Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes für ein Grundstück in der Gemarkung Adenau.
Über den Vertrag zur Veräußerung des nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung Adenau, Blatt 2958
Flur 19, Nr. 225, Landwirtschaftsfläche, Hutung, In der Kuckucksdell, 8958 qm
Aktive Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage nach Erscheinen dieser Ausgabe schriftlich bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Abteilung 3.5, Wilhelmstraße 24 – 30, Abteilung 3.5, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, unter Darlegung einer detaillierten Begründung bekunden.