Fragebögen für Sozialwahl jetzt zurücksenden!
Antrag Agrarförderung 2017 jetzt stellen!
Sehr geehrte Mitglieder,
wir möchten Sie auf zwei wichtige Termine aufmerksam machen.
Der eine Termin ist wichtig für die Sicherung der regionalen Vertretung Ihrer Interessen bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Der andere Termin ist wichtig, da Sie sich damit die Zahlungen der Agrarförderung in 2017 sichern.
Bevor Sie das Wahlrecht für die Gremien der SVLFG nutzen können, müssen Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Wahlausweises stellen. Um die Wahlberechtigung in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte zu überprüfen, hat die SVLFG seit Mitte März circa 1,5 Millionen Fragebögen/Anträge auf Ausstellung von Wahlausweisen an die bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versicherten Unternehmen versendet. Bitte senden Sie den beantworteten Fragebogen mit Antrag auf Ausstellung eines Wahlausweises möglichst rasch und vollständig zurück an die SVLFG – spätestens bis Ende April.
Nur wer seinen Fragebogen/Antrag auf Ausstellung eines Wahlausweises an den
Wahlausschuss der SVLFG
10499 Berlin
rechtzeitig zurücksendet, kann an der Wahl teilnehmen.
Die SVLFG hat mitgeteilt, dass die Rücksendefrist der Fragebögen/Anträge auf Ausstellung eines Wahlausweises verlängert wird. Da die Wahlunterlagen bis zum 11. Mai 2017 übermittelt sein müssen, wird die SVLFG auch alle bis Ende April eingehenden Fragebögen/Anträge noch bearbeiten.
Beteiligen Sie sich an der Sozialwahl 2017! Nur wer wählt kann mitbestimmen. Wählen Sie Liste 3 für Rheinland-Pfalz! Nur so kann das eigenständige System der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, das für Sie als Landwirte und Winzer mit vielen Vorteilen verbunden ist, auf Dauer erhalten werden.
Der zweite Termin, den Sie im Blick behalten sollten ist der Montag, 15.05.2017. Bis zu diesem Datum, müssen Sie den Antrag auf Agrarförderung 2017 bei der Kreisverwaltung komplett eingereicht haben. Ab 2018 können die Anträge Agrarförderung nur noch im elektronischen Verfahren (eAntrag) beantragt werden. In 2017 schreibt die EU vor, dass mindestens 75 % der Antragsfläche in Rheinland-Pfalz georeferenziert ist und mit Hilfe der elektronischen Antragstellung beantragt wird.
Es gab und gibt eine Vielzahl von Hilfestellungen und Seminaren, die die Landwirte bei der eAntragstellung unterstützen. Dabei verweisen wir insbesondere auf die am heutigen Grün-donnerstag eingestellte Aufzeichnung eines Webinars. Sie finden es auf der Homepage des DLR oder direkt unter folgendem Link:
https://www.youtube.com/watch?v=g2J_uBX40RU&list=PLmaGrDoMUwLsfzzdwulP28ZoZdOFCivWQM&index=47.
Sofern Antragsteller nicht an einem Webinar teilnehmen konnten, ist dies eine zusätzliche Möglichkeit.
Neben der Kreisverwaltung, den Dienstleistungszentren (DLR) und privaten Dienstleistern, bietet auch unser Kreisverband Ahrweiler Unterstützung an.
Ausdruck der blanko Antragsunterlagen in schwarz- weiß und der personalisierten Luftbilder in Farbe, wenn das Mitglied noch einmal einen Papierantrag stellen will. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau stellt für diese Dienstleistung einen pauschalen Betrag in Höhe von 20 € plus Mehrwertsteuer in Rechnung.
Speichern der Antragsunterlagen und der Luftbilder, die personalisiert sind, auf einem USB Stick. Für diese Leistung werden dem Mitglied pauschal 10 € plus Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Im Preis ist der USB-Stick (Kapazität 8 MB, liegen in der Kreisgeschäftsstelle vor) enthalten.
Persönliche Hilfestellung bei der eAntragstellung am Computer. Für diese Dienstleistung stellt der Verband 65 € für die Stunde zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung.
Termine bitte auf der Geschäftsstelle erfragen!
Nutzen Sie die Angebote in den kommenden Tagen und Wochen, wenn Sie Hilfe benötigen. Denken Sie daran: nicht für jeden der 14.000 Antragsteller wird kurz vor dem 15.5.2017 noch Hilfe bereitstehen können.
Kümmern Sie sich jetzt um Ihren Antrag Agrarförderung, er sichert Ihnen Ihr Einkommen.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Josef Schäfer
Kreisvorsitzender