Am 5. März 2020 wurde in Dernau die Schutzgemeinschaft (SG) Ahr gegründet. Analog zu den übrigen Weinanbaugebieten in Rheinland-Pfalz verfügt somit nun auch die heimische Region über eine Organisation zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen. Weinbaupräsident Hubert Pauly betonte im Rahmen der Gründungsveranstaltung, dass die Winzer und Genossenschaften der Ahr seit über 30 Jahren auf Qualität statt Masse setzten und die Herkunft Ahr, konform gehend mit den gesetzlichen Vorgaben der EU, ab jetzt einen internationalen Schutzstatus bekäme.
Der hiesige Weinanbau übernimmt damit auch ein hohes Maß an Eigenverantwortung, wenn es zukünftig um Änderungen beziehungsweise Anpassungen im Rahmen des Weinbezeichnungsrechtes geht. Die Schutzgemeinschaft verwaltet das Lastenheft der g.U. Ahr und der g.g.A. Ahrtaler Landwein als repräsentative Vertretung der regionalen Weinwirtschaft und reicht Änderungsanträge bei der zuständigen Behörde hierzu ein. Die Schutzgemeinschaft kann weitere, dieses Gebiet betreffende Themen beraten. Allgemein übernehmen die Schutzgemeinschaften damit die Funktion der mittlerweile aufgelösten Weinwirtschaftsräte in den rheinland-pfälzischen Weinbauregionen
Bei der Gründungsveranstaltung verlas der Geschäftsführer des Weinbauverbandes Dr. Knut Schubert den Entwurf der Satzung für die SG Ahr, welcher anschließend mit den anwesenden Winzerinnen und Winzern erörtert und per einstimmigen Beschluss angenommen wurde.
Gewählt wurde im Anschluss daran auch der Vorstand der Schutzgemeinschaft Ahr. Dieser setzt sich gemäß Satzung zusammen aus zwei gewählten Vertretern der Genossenschaften, zwei gewählten Vertretern der Weingüter und einem gewählten Vertreter des VDP und dem jeweiligen Weinbaupräsidenten als geborenen Mitglieds.
In den Vorstand gewählt wurden:
Hubert Pauly, Peter Kriechel, Markus Bertram, Matthias Baltes, Stefan Stahl und Marc Adeneuer.
Die Wahl der Stellvertreter ergab folgendes Resultat : Dirk Wollersheim, Adolf Schreiner, Jan Riske, Alexander Müller, Thomas Monreal und Alexander Stodden.
Die Amtszeit des neu gewählten Vorstands beträgt drei Jahre.