Ab dem 01.01.2019 tritt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft.
Dieses löst die bisherige Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (kurz Verpackungsverordnung – VerpackV) ab.
Mit dem neuen Verpackungsgesetz wird die bisherige Verpackungsverordnung (VerpackV) weiterentwickelt, um das Recycling aber auch die Vermeidung von Verpackungsabfällen noch stärker zu fördern.
Durch diese Gesetzesänderung hat sich für die Winzer und Direktvermarkter gegenüber der bisherigen Lizenzierungsverpflichtung wenig verändert.
Achtung: REGISTRIERUNGSVERPFLICHTUNG!
Neu ist allerdings das bereits im Vorfeld und bereits in diesem Jahr eingeführte Verpackungsregister „LUCID“.
LUCID ist bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) angesiedelt und unterliegt der fachlichen Aufsicht des Bundesumweltamtes.
Durch die Registrierungsverpflichtung über dieses öffentlich einsehbare Verpackungsregister erreicht der Gesetzgeber mehr Transparenz für Verbraucher und Händler.
Gleichzeitig wird damit eine gerechtere Verteilung der Entsorgungskosten auf alle der Lizenzierungsverpflichtung unterliegenden Betriebe erreicht.
Das in der Vergangenheit teilweise praktizierte und immer wieder angemahnte „Trittbrettfahrertum“ einiger Betriebe ohne Lizensierung ist zukünftig nicht mehr möglich.
Wir empfehlen Ihnen hiermit dringend, Ihrer Registrierungspflicht als Inverkehrbringer von Verpackungsmaterial nachzukommen und sich unverzüglich über LUCID zu registrieren!
Damit Sie Ihre Registrierungsverpflichtung gemäß VerpackG durchführen können, haben wir Ihnen im Anhang die notwendigen Informationen zur praktischen Durchführung der Registrierung in LUCID sowie eine Checkliste zur Vorbereitung einer erfolgreichen Registrierung stichwortartig zusammengestellt.
Checkliste zur Vorbereitung einer erfolgreichen Registrierung im Verpackungsregister LUCID
Verpackungsgesetz ab 01.01.2019
Wenn Sie Fragen zur Registrierung haben, dann können Sie sich gerne an Ihre Kreisgeschäftsstelle des Bauern- und Winzerverbandes wenden oder aber direkt mit der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister Kontakt aufnehmen (Telefon: 0541 – 34310555 oder
E-Mail: anfrage@verpackungsregister.org).