Die Wildschadensproblematik nimmt im Kreis Ahrweiler weiter zu. Insbesondere im Höhengebiet treten gravierende Schäden auf Grünland- und Maisflächen auf. Der Kreisbauern- und Winzerverband lud mit Unterstützung der Landwirte vor Ort am 4. Dezember 2019 die verschiedenen Akteure zu einer Feldbesichtigung mit anschließendem Tischgespräch im Gemeindehaus Winnerath ein.
Gekommen waren rund 25 Personen, vornehmlich betroffene Landwirte aus der Umgebung. Außerdem Behördenvertreter der Unteren Kreisjagdbehörde, der Verbandsgemeinde Adenau und der Ortsgemeinde Winnerath sowie der stellvertretende Kreisjagdmeister.
Die Begutachtung u.a. einer Gründlandfläche in Ortsrandlage brachte deutlich zu Tage: der durch Schwarzwild verursachte Schaden nimmt mittlerweile Überhand an. Eine Ernte des Gründlandaufwuchses ist teilweise ganzjährig kaum mehr möglich und im Folgejahr nur mit erheblichen Flächensanierungsmaßnahmen zu sichern. In Dürrejahren wird dies für die betroffenen Landwirte besonders fatal.
Die Aussprache erfolgte konstruktiv; alle Beteiligten äußerten sich offen und bewerteten das Problem aus Ihrer Sicht.
Fazit:
- Die Landwirte stellen nicht den finanziellen Ausgleich von Schäden in den Vordergrund, sondern die Vermeidung von Flurschäden. Die Bereitschaft, die Jagdpächter bei entsprechenden Maßnahmen im Rahmen des Möglichen zu unterstützen, ist vorhanden.
- Die Jägerschaft muss sich auf die exponentiell gestiegenen Schwarzwildbestände mittels intensiverer Bejagung einstellen. Mittel der Wahl sind dabei Revier übergreifende Drückjagden, deren Frequenz deutlich erhöht werden muss. Grundvoraussetzung dabei ist, dass sich ALLE Jagdpächter in der Region regelmäßig darüber abstimmen und Treibjagden organisieren. Hier sind auch die Hegeringe in der Pflicht, die Jagdkollegen auf ihre Verantwortung aufmerksam zu machen.
- Die Behördenvertreter sind ebenfalls angehalten, allgemein die Jägerschaft zur Reduzierung der Schwarzwildbestände aufzufordern. In Richtung der (Landes)Politik müssen die regionalen Behörden klar machen, dass rechtliche Vorgaben, die eine intensive Bejagung behindern (Stichwort: Verbot von Nachtsichtgeräten und Saufängen), abgebaut werden. Die Landwirte müssen im Fall von angezeigten Wildschäden behördenseits unterstützt werden, indem insbesondere auf die rechtlich bindenden Meldefristen hingewiesen wird, deren Nichteinhaltung zum Verlust von Schadensersatzansprüchen führt.
- Die Jagdgenossenschaften müssen die bisherige Vergabe von Jagdpachten überdenken und die Verträge entsprechend anpassen. Die Höhe der Jagdpacht ist im Endeffekt nicht die entscheidende Größe für eine Vergabe; vielmehr gilt es, die Form der Wildschadensbegleichung und die Intensität der Bejagung als Entscheidungskriterien stärker zu berücksichtigen. Hier kann auch eine Revisionsklausel (z.B. Bewertung des Pachtverhältnisses nach Ablauf von 2 Jahren) in den üblicherweise langjährig gültigen Jagdpachtverträgen helfen, die Geschehnisse vor Ort gezielter zu lenken.