Für den Kreisbauern- und Winzerverband Ahrweiler sind die jüngsten Äußerungen des Landkreises Ahrweiler und das Verhalten der zuständigen Kreisveterinärbehörde bezüglich des Exports von Rindern nicht nachvollziehbar. Dahinter steckt indirekt der Vorwurf der Behörde an die betreffenden landwirtschaftlichen Betriebe, ein eingeschränktes Wohl ihrer Tiere billigend in Kauf zu nehmen. Die Ahrweiler Rinderhalter arbeiten bei der Abwicklung des Exports seit Jahren jedoch ausschließlich mit einer anerkannten deutschen Rinderzuchtorganisation zusammen, die auf Basis der geltenden rechtlichen Bestimmungen die Verladung und den Transport koordiniert.
Der grenzüberschreitende Handel mit Rindern unterliegt sowohl innerhalb der Europäischen Union als auch mit Drittländern strengen tierschutzrechtlichen Vorgaben. Die Tiertransporte werden von der Europäischen Kommission bezüglich ihrer Tiergerechtheit in regelmäßigen Abständen in Form von Audits kontrolliert. Deutschen Transporten wurde in diesem Zusammenhang bereits positiv attestiert, dass die Ausfuhr von lebenden Tieren bis zum endgültigen Bestimmungsort im Nicht-EU-Staat reibungslos funktioniert und dass diese Transporte gemäß den Tierschutzvorschriften korrekt geplant und durchgeführt werden.
Darüber hinaus muss hervorgehoben werden, dass hinsichtlich der Zweckbestimmung der exportierten Rinder in den Zielländern deutliche Unterschiede existieren, und zwar zwischen einem Zuchttierexport und einem Schlachttierexport. Rinderhalter aus dem Kreis Ahrweiler exportieren ausschließlich Zuchttiere, die nach ihrer Verbringung im jeweiligen Bestimmungsland zur Erzeugung von Nachkommen und der Milchproduktion vorgesehen sind. Daher besteht sowohl bei den heimischen abgebenden Betrieben als auch bei den aufnehmenden Importbetrieben ein großes Interesse, dass die Tiere einen schonenden Transport erfahren und unversehrt ankommen. Dies ist eine der zentralen Voraussetzungen für eine möglichst lange Lebensdauer in der neuen Heimat. Tierwohl und wirtschaftliche Interessen schließen einander keineswegs aus.
Der hohe Zuchtwert der Tiere macht sich auch in deren Preis bemerkbar, der deutlich über dem eines Schlachttieres liegt. Aktuell müssen die Ahrweiler Rinderhalter aufgrund des anhaltenden Niederschlagsdefizits in der Region um die Futterversorgung ihrer Tiere für die kommenden Monate bangen. Die diesjährige Grundfutterernte scheint vergleichbar mit der des vergangenen Jahres erneut äußerst unterdurchschnittlich auszufallen. Etliche Betriebe beginnen daher schon jetzt damit, ihre Tierbestände aufgrund des bevorstehenden Futtermangels abzustocken. Hier hilft der Export von Zuchttieren, die finanzielle Situation der Betriebe zu sichern und eine zeitnahe Schlachtung wertvoller Tiere zu sehr geringen Erlösen zu vermeiden.
Umso unverständlicher ist es für die hiesigen Tierhalter, dass bezüglich der Rinderexporte eine undifferenzierte und pauschale Kritik geäußert wird und die zuständige Kreisveterinärbehörde mittlerweile auch den Rinderexport innerhalb der Europäischen Union – hier jüngst konkret im Fall von Transporten nach Polen – durch eine zeitlich verzögerte Ausstellung der für den Transport benötigten Begleitdokumente be- beziehungsweise verhindert hat. Mit dieser Haltung nimmt der Landkreis Ahrweiler eine Einzelposition aller innerhalb von Deutschland zuständigen Veterinärbehörden ein, die eindeutig zu Lasten der Landwirte geht. Der Bauern- und Winzerverband Ahrweiler fordert die Verantwortlich deshalb auf, ihr Handeln dem der übrigen Behördenvertreter im Land anzupassen und die aus tierseuchenrechtlichen Bestimmungen für den Export dringend benötigten Vorlaufatteste reibungslos auszustellen.
Dem übergeordnet geht ein Appell an die heimischen politischen Entscheidungsträger, die Zusammenhänge künftig differenzierter zu betrachten und sich mit dem landwirtschaftlichen Berufsstand aktiv über die tierschutzrechtlichen Belange auszutauschen beziehungsweise sich bei diesem zu informieren. Die Ahrweiler Bauern stehen für einen offenen und fairen Dialog.
(Pressemitteilung Nr. 06/2019 des Kreisbauern- und Winzerverbandes Ahrweiler vom 31. Juli 2019)