Das Kreisveterinäramt Ahrweiler warnt die heimischen Geflügelhalter vor einem Heranrücken der sogenannten Newcastle-Krankheit. Im vergangenen Jahr trat diese Tierseuche in den Nachbarländern Belgien und Luxemburg in mehreren Geflügelbeständen auf. Die Behörde weist aus diesem Grund die Tierhalter auf die generelle Registrierungspflicht von Geflügelbeständen und die Impfpflicht von Hühnern und Truthühnern (Puten) hin.
Auch Hobbygeflügelhalter mit Kleinstbeständen müssen ihre Haltung aus tierseuchenhygienischen Gründen behördlich anmelden. Dazu gehören neben Hühnern und Puten, für die diese Virusinfektion nach Ansteckung in der Regel tödlich verläuft, auch Enten, Gänse und Tauben. Das entsprechende Vordruckformular kann auf der Internetseite der Kreisverwaltung Ahrweiler heruntergeladen werden:
https://www.kreis-ahrweiler.de/rubrik.php?lfdNrR=78
Für den Menschen ist die Krankheit vollkommen ungefährlich. Der Verzehr von Eiern und Fleisch betroffener Tiere ist unbedenklich. Bislang ist im Kreis Ahrweiler kein Krankheitsausbruch bekannt.