Auch in diesem Jahr übernimmt der Einsatz von Hubschraubern bei den erforderlichen Pflanzenschutzmaßnahmen in den Steil- und Steilstlagen des Weinbaugebietes an der Ahr eine zentrale Funktion. Im Vergleich zu den beiden Vorjahren ist die Vegetation in der Region später gestartet und etwas zurückgeblieben, nimmt nun aber mit steigenden Temperaturen seit Anfang Mai Fahrt auf. Mit der aktuell vorherrschenden wechselhaften Witterung und teilweise stärkeren Regenschauern steigt die Gefahr des Mehltaubefalls in den Rebanlagen, die in der Ahr-Region mit Maschinen vom Boden aus nur schwer bis überhaupt nicht zugänglich sind. „Der Pilzdruck ist höher als im vergangenen Jahr, wo wir im Frühjahr 2020 eine sehr lange Trockenphase hatten. Um die Traubenerträge im Herbst zu sichern, muss jetzt eingegriffen werden“, erklärt der Weinbaupräsident an der Ahr Hubert Pauly die aktuelle Notwendigkeit und sieht akuten Handlungsbedarf auf die Winzer in den kommenden Tagen zukommen.
Für die Bevölkerung sowie Wanderer und Touristen, die entlang der Weinberge unterwegs sind, entstehen entgegen mancher Befürchtungen durch den Hubschraubereinsatz keine Einschränkungen oder Gefährdungen. „Der Hubschrauber ist ausschließlich für die Bekämpfung des Pilzbefalls, momentan insbesondere des Mehltaus, in den Weinbergen erforderlich und erfolgt unter strengen gesetzlichen Vorgaben, was die Einsatzzeiten und die Ausbringungstechnik anbelangt“, versichert Hubert Pauly. Der Weinbauexperte betont darüber hinaus, dass der Hubschraubereinsatz auf keinen Fall zur Insektenbekämpfung oder zur Unkrautvernichtung geschieht und dafür auch nicht zugelassen ist. Statt Insektizide einzusetzen, haben die Ahr-Winzer bereits Anfang April Pheromonfallen in den Weinbergen aufgehängt, um den bedeutendsten Schädling, den Traubenwickler, im Zaun zu halten.
Präsident Pauly verweist überdies darauf, dass nicht nur im konventionellen Weinbau per Hubschrauber appliziert wird, sondern auch der biologische Weinbau diese Form der Ausbringung nutzt, um die im alternativen Anbau zugelassenen Pflanzenschutzmittel gezielt einzusetzen: „Die Spritzfolgen im biologischen Weinbau sind zeitlich etwas enger gesteckt, da die Wirkungsdauer der alternativen Mittel im Vergleich zu den konventionellen Wirkstoffen kürzer ist.“ Pauly wirbt für eine breitere Akzeptanz der zum Teil umstrittenen Ausbringungsmethode: „Der Hubschraubereinsatz im Weinbau unterliegt strengsten Regeln und Kontrollen. Weder Mensch noch Tier kommen zu Schaden. Die Einsatzzeiten der Hubschrauber können im Internet abgefragt werden. An den Weinbergswegen wurden dafür Hinweistafeln angebracht, über die man aktuelle Informationen mittels QR-Code erfragen kann.“
Die Hoffnungen der Winzer beruhen darüber hinaus auf der Entwicklung und Zulassung von digitalisierter Drohnentechnologie für den Weinbau. „Hier sehen wir ein erhebliches Potenzial für eine noch gezieltere Mittelapplikation – je nach Standort und Rebsorte – mit dem Effekt einer insgesamt nochmals reduzierten Gesamtaufwendung in unserem Anbaugebiet“, berichtet der Weinbaupräsident optimistisch und sieht darin für die Zukunft eine alternative Ausbringungsmethode zum Hubschrauber. Forschungen zum Einsatz von Drohnen zur Pflanzenschutzmittelausbringung hätten laut dem Julius Kühn-Institut (JKI), Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, gezeigt, dass Verteilung, Anlagerung und Wirksamkeit der Mittel auf den zu behandelnden Reben vergleichbar mit Hubschrauberanwendungen seien. Zudem sollen das Abdriftpotential und die Geräuschkulisse geringer sein. „Die Digitalisierung im Weinbau sollte stärker gefördert und der rechtliche Weg für die Drohnentechnologie zeitnah geebnet werden“, verlangt der Weinbaupräsident und wünscht sich diesbezüglich eine aktive Unterstützung aus der Politik.
Das Weinbaugebiet Ahr umfasst insgesamt rund 560 Hektar Rebfläche, die fast ausschließlich in der Steillage angelegt sind. Es ist in Deutschland das größte geschlossene Weinbaugebiet für Rotwein. Der Spätburgunder ist hierbei mit rund 60 Prozent Flächenanteil die führende Rebsorte.
Pressemitteilung des Weinbauverbandes Ahr vom 14. Mai 2021