Die Kreisverwaltung Ahrweiler veröffentlichte in der vergangenen Woche im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Brohltal eine Bekanntmachung zum Vollzug des Grundstückverkehrgesetzes:
Über den Vertrag zur Veräußerung des nachstehenden Grundstückes ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung Schalkenbach, Blatt 2274
Flur 29, Nr. 186, Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, Unten in der Leders 5512 qm
Aktive Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstückes interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage nach Erscheinen dieser Ausgabe bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Abteilung 3.5, Wilhelmstraße 24-30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, schriftlich unter Darlegung einer detaillierten Begründung bekunden.