Die Kreisverwaltung Ahrweiler hat in der 30. Kalenderwoche über das Mitteilungsblatt der Gemeinde Grafschaft die nachstehende Bekanntmachung herausgegeben.
Über den Vertrag zur Veräußerung der nachstehenden Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung Ringen, Blätter 2266 und 2277
Flur 6, Nr. 11, Landwirtschaftsfläche, An der Windmühle, 8345 qm
Flur 17, Nr. 62/3, Landwirtschaftsfläche, Aufm Haßel, 6279 qm
Flur 17, Nr. 68, Landwirtschaftsfläche, Aufm Haßel bald an der Sandkaul 5423 qm
weitere Flächen unter 50 ar 8114 qm
Aktive Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage nach Erscheinen dieser Ausgabe bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Abteilung 3.5, Wilhelmstraße 24 – 30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, schriftlich unter Darlegung einer detaillierten Begründung bekunden.