Die Kreisverwaltung Ahrweiler hat in der vergangenen Woche im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Brohltal die nachstehende Bekanntmachung zum Vollzug des Grundstückverkehrgesetzes veröffentlicht:
Über den Vertrag zur Veräußerung des nachstehenden Grundstückes ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung Niederdürenbach, Blatt 3028
Flur 2, Nr. 120, Landwirtschaftsfläche, Herrenberg, 6109 qm
weitere Flächen unter 50 ar und Erholungsflächen 61687 qm
Aktive Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstückes interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage nach Erscheinen dieser Ausgabe bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Abteilung 3.5, Wilhelmstraße 24-30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, schriftlich unter Darlegung einer detaillierten Begründung bekunden.