Wir veröffentlichen hiermit zum 18. Juli 2018 die nachstehende Bekanntmachung zum Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes für Grundstücke in den Gemarkungen Hümmel und Waldorf.
Über den Vertrag zur Veräußerung der nachstehenden Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung Hümmel, Blatt 433
Flur 9, Nr. 34 Waldfläche, Kaulenwiese, 11200 qm
Gemarkung Waldorf, Blatt 2054
Flur 6, Nr. 65/1,Landwirtschaftsfläche, Am Heiligenhäuschen, 9024 qm
weitere Flächen unter 50 ar 7595 qm
Aktive Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage nach Erscheinen dieser Ausgabe schriftlich bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Abteilung 3.5, Wilhelmstraße 24 – 30, Abteilung 3.5, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, unter Darlegung einer detaillierten Begründung bekunden.