In Abstimmung mit der Kreisverwaltung Ahrweiler veröffentlichen wir hiermit zum 3. Juli 2018 die nachstehende Bekanntmachung zum Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes.
Interessierte aktive Landwirte haben innerhalb von 10 Tagen nach Veröffentlichung die Möglichkeit, Erwerbsinteresse am Kauf des Grundstückes anzumelden.
Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes
Über den Vertrag zur Veräußerung des nachstehenden Grundstückes ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung Dedenbach, Blatt 1453
Flur 24, Nr. 178, Waldfläche, Im Bruchen, 5600 qm.
Aktive Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstückes interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage nach Erscheinen dieser Ausgabe schriftlich bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24-30, Abteilung 3.5, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, unter Darlegung einer detaillierten Begründung bekunden.