In Abstimmung mit der Kreisverwaltung Ahrweiler veröffentlichen wir hiermit zum 13. Juni 2018 die nachstehende Bekanntmachung zum Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes.
Interessierte Landwirte haben innerhalb von 10 Tagen nach Veröffentlichung die Möglichkeit, Erwerbsinteresse am Kauf des Grundstücks anzumelden.
Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes
Über den Vertrag zur Veräußerung des nachstehenden Grundstückes ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung Wehr, Blatt 3107
Flur 8, Nr. 65, Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, Im Tiefental, 10100 qm.
Aktive Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstückes interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage nach Erscheinen dieser Ausgabe schriftlich bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24-30, Abteilung 3.5, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, unter Darlegung einer detaillierten Begründung bekunden.