In Abstimmung mit der Kreisverwaltung Ahrweiler veröffentlichen wir hiermit zum 8. Juni 2018 die nachstehende Bekanntmachung zum Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes.
Interessierte Landwirte haben innerhalb von 10 Tagen nach Veröffentlichung die Möglichkeit, Erwerbsinteresse am Kauf des Grundstücks anzumelden.
Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes
Über den Vertrag zur Veräußerung des nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung Wirft, Blatt 295
Flur 2, Nr. 52 Grünland, Hutung, Holzung, Im Hau, 8057 qm
Aktive Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage nach Erscheinen dieser Ausgabe schriftlich bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Abteilung 3.5, Wilhelmstraße 24 – 30, Abteilung 3.5, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, unter Darlegung einer detaillierten Begründung bekunden.